Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Der Eigentümer der Fl.Nr. 2222, Gem. Oberalteich beantragt die Verlegung der auf einem Streifen im oberen Bereich seines Grundstücks geplanten Streuobstwiese. Das derzeitige Feld, das in den unteren Bereich des Grundstücks verschoben werden müsste, wird von einem Landwirt bewirtschaftet. Dieser bezeichnet die geplante Lage als unwirtschaftlich, da das künftige Feld für die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen nicht befahrbar ist wegen des abschüssigen Geländes.

 

Da jedoch die Streuobstwiese in der derzeit gültigen Entwicklungssatzung Großlintach genau auf dem jetzigen Feld festgesetzt ist, wird die Änderung der Satzung mit Verlegung der Streuobstwiese in den unteren Teil des Grundstücks beantragt. Damit wird die Bewirtschaftung des oberen Feldes weiterhin möglich, die untere Streuobstwiese befindet sich dann in der Nähe des Waldes und Bienen oder sonstige Tiere werden nicht durch Maschinen gestört.

 

Der Eigentümer hat bereits im Vorfeld mit dem Fachlichen Naturschutz beim Landratsamt Straubing-Bogen abgeklärt, dass von dort keine Einwände gegen die Verlegung zu erwarten sind. Die Entwicklungssatzung Großlintach wäre mit Deckblatt Nr. 2 zu ändern.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bogen hat Kenntnis vom Antrag auf Änderung der Entwicklungssatzung Großlintach und beschließt, ein Deckblatt Nr. 2 aufzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.