Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden                       Es gilt das gesprochene Wort

der F.D.P./FWG-Stadtratsfraktion zum Haushaltsplan 2023

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr verehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen,

geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

zuerst ein kurzer Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 und dem dazu gehörenden Vorbericht der Verwaltung. In diesem steht lapidar, dass der Haushalt des Jahres 2022 durch das LRA Straubing-Bogen genehmigt wurde. Was dort nicht erwähnt wird, sind die Auflagen der Rechtsaufsicht. Diese sind erfolgt, weil den schriftlichen Einwänden unserer Fraktion gegen die Haushaltssatzung 2022 Rechnung getragen wurden. Es wurden deshalb die im Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke vorgesehenen Darlehensaufnahmen i. Höhe von 756.000 Euro gesperrt. Ferner wurde uns durch die Rechtsaufsicht bestätigt, dass dem Haushaltsgrundsatz der Wahrheit und Klarheit durch die Verwaltung nicht Rechnung getragen wurde. In dieser Genehmigung wurde auch explizit auf die hohe Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Bogen im Vergleich zum Rest des Landkreises hingewiesen und der finanzielle Spielraum unserer Stadt als ungünstig beurteilt. Ebenso wurde auf unsere Anregung hin nun erstmals, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Stellenplan den Haushaltsunterlagen beigefügt. Genauso wurde uns durch das Landratsamt auch bestätigt, dass der Stellenplan in öffentlicher Sitzung und nicht wie bisher in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln ist. Diese in der Vergangenheit von der Verwaltung, ohne Rechtsgrund, geübte Geheimniskrämerei ist damit beendet.

Was wir leider mangels Unterstützung durch die Stadtratskollegen nicht ändern konnten, ist das Unwesen der sogenannten Haushaltsreste. Aus dem Jahr 2021 bestehen noch immer nicht beanspruchte Kreditermächtigungen in Höhe von rund 5 Mio. Euro und aus dem Jahr 2022 ein Kreditrahmen von 4,66 Mio. Euro. Wie viel von diesen fast 10 Millionen Euro tatsächlich gebraucht werden, kann die Verwaltung noch nicht genau sagen. Dieses Kreditvolumen wurde der Verwaltung durch den Stadtrat für dringend nötige Investitionen genehmigt. Da fragt sich doch jeder vernünftig denkende Mensch, warum die durch das Kollegium beauftragten Maßnahmen nicht ausgeführt wurden. Dazu nochmals der exakt gleiche Wortlaut aus meiner Rede des Vorjahres:

„Diese Kreditbevorratung hat nach unserer Auffassung mit solider Haushaltsplanung nichts zu tun. Dem Stadtrat wird damit die Möglichkeit genommen immer wieder verschobene, weil angeblich nicht finanzierbare, Reparaturarbeiten an der städtischen Infrastruktur zu planen und zu beauftragen. Das Straßennetz wird immer maroder, die Arbeiten mit jedem Jahr um das sie verschoben werden deutlich teurer. Mit dieser Form der Haushaltplanung entstehen über die Jahre vermeidbare Kosten in Millionenhöhe durch Baukostensteigerung und Zinserhöhungen.“

Die Zuführungen zum Vermögenshaushalt konnten nicht zuletzt wegen der um gut 1 Million Euro höheren Steuer- und Gebühreneinnahmen wie geplant ausgeführt werden. Die Rücklagen von ca. 300.000 Euro genügen zwar den rechtlichen Mindestanforderungen, sind aber angesichts des Haushaltsvolumens von rund 36 Mio. Euro extrem niedrig.

Die wirkliche Gefahr bei einer Verschuldung von 20.123.000 Euro zum 31.12.2022, sowie der noch offenen Haushaltsreste von 10.000.000 Euro, in der Summe also rund 30 Mio. Euro, sind die darauf zu zahlenden Zinsen. Bisher sind für 20,1 Mio. Euro lediglich 0,22% Zinsen pro Jahr bezahlt worden. Letztes Jahr wurden die Zinsen für 6 Mio. mit effektiv rund 3% für 15 Jahre festgeschrieben. Es war die letzten 2 Jahre immer klar, dass die Stadt Bogen mittelfristig mit mindestens diesen 30 Millionen Euro leben muss. Jetzt wieder eine Passage aus meiner Haushaltsrede des letzten Jahres:

„Ich zitiere jetzt ausnahmsweise aus der Haushaltsrede für das Jahr 2021 des Fraktionsvorsitzenden der CSU, den Kollegen Konrad Stangl:

Durch hohe Tilgungsraten im Haushalt bleibt sich der Stadtrat der nachhaltigen Vorgehensweise treu, neue Schulden innerhalb von ungefähr zwei Legislaturperioden (12 Jahre) abzubezahlen, um zukünftige Generationen nicht mit alten Schulden zu belasten.“

Meine Aussage im letzten Jahr dazu: „Im neuen Haushaltsplan (2022) verdoppelt sich der Tilgungszeitraum auf 23 Jahre. Wären wir bei den 12 Jahren geblieben, gäbe es keine genehmigungsfähige Haushaltssatzung für das Jahr 2022. Damit passiert nunmehr genau das, was nach der letztjährigen Aussage nicht geschehen darf. Wir belasten 4 Generationen Stadträte mit Schulden aus unserer Legislaturperiode.“

Nunmehr sind wir bei geplanten Tilgungssätzen von lediglich 3% bei einer Tilgungsdauer von 30 Jahren. Da zahlen die Kinder, welche als erste in die neu geplante Grundschule gehen, noch während der Schulzeit ihrer Kinder an den Schulden für dieses Bauwerk. Dies widerspricht nach meiner Auffassung in eklatanter Art und Weise dem Prinzip der Generationengerechtigkeit.

Zu derartig langen Tilgungszeiträumen führte der Rechtsprofessor Gregor Kirchhof in der Welt am Sonntag im November 2022 aus, dass Tilgungsfristen von 3 Jahrzehnten verfassungswidrig sind und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.

Wenn Sie, Frau Bürgermeisterin, es als Chefin der Verwaltung unterlassen haben, Zinsen von 0 bis 1% langfristig zu sichern, dann ist dies wirtschaftliches Versagen in Reinkultur. Wenn die Stadt Bogen für jeden absolut klar erkennbar, langfristig 30 Millionen Euro Schulden hat und lediglich für 20% dieser Verbindlichkeiten den Zins sichert, hat das mit vernünftiger kommunaler Haushaltspolitik nichts zu tun. Die Stadt hätte Anfang letzten Jahres noch hervorragende Zinskonditionen erhalten.

Wieder ein Zitat aus meiner Haushaltsrede letzten Jahres:

„Doch nicht nur die Schulden und steigenden Zinsen drücken uns. Es kommt erschwerend dazu, dass Einnahmen, welche die Stadt Bogen aus Grundstücksverkäufen erzielen könnte, durch Untätigkeit in eine ungewisse Zukunft verschoben werden. Ein trauriges Beispiel dafür ist das geplante Baugebiet am Hummelberg, der sogenannte Hauserbuckel. Das Grundstück wurde im Jahr 2018 erworben und in deutlich mehr als 3 Jahren war es der Verwaltung nicht möglich einen Bebauungsplan zu erstellen und somit natürlich auch keine Ausschreibung der Bauleistungen. Das, Frau Bürgermeisterin, hat sicher nichts mit Corona zu tun, das fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Angeblich gab es eine Vielzahl von Kaufinteressenten, die bei der Stadt Bogen vorsprachen und ein Grundstück kaufen wollten. Außer, dass sich die Erschließungskosten durch die Untätigkeit mittlerweile um mindestens 30 bis 40 % erhöht haben, ist nichts geschehen. Die Baukosten steigen weiter rapide, die Zinserwartungen gehen ebenfalls nach oben und die Eigenkapitalanforderungen der Banken erhöhen sich auch. Wir können nur hoffen, dass die Grundstücke wie geplant im Jahr 2025 noch verkäuflich sind.“

In dem jetzigen, von der Verwaltung vorgelegten Haushalt des Jahres 2023 wurden im Gesamtansatz die Erlöse für eben diese Grundstücke einfach um 1.430.000 Euro auf insgesamt 9.060.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurden keinerlei Erschließungskosten eingeplant. Um der Wirklichkeit Rechnung zu tragen, sind also mehrere Millionen Euro für Straße und Kanal in den Kreditrahmen einzuplanen oder aber die Veräußerungserlöse in Höhe von 7.800.000 Euro zu streichen. Ob es in der derzeitigen Lage überhaupt die erforderliche Anzahl von Käufern gibt, wage ich zu bezweifeln. Als Schmankerl kommt noch dazu, dass Sie, Frau Bürgermeisterin unsere damaligen Hinweise ignoriert haben. Seit nunmehr fast 3 Jahren waren Sie, als Chefin des dafür zuständigen Bauamtes, nicht in der Lage dem Stadtrat einen Bebauungsplan zur Abstimmung vorzulegen.

Als Beitrag zur Rettung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes wurde unter anderem der bisher mit rund 3,7 Mio. Euro geplante Kindergartenneubau am Weinberg/Weiherwiesäcker gestrichen. Dies mit der Begründung, dass der Hauserbuckel in absehbarer Zeit sowieso nicht bebaut wird und die derzeit vorhanden Plätze in den Kindertagesstätten ausreichen.

Wenn die Stadt Bogen etwas Glück hat, dann können wir die 25 Grundstücke am Weiherwiesäcker verkaufen. Dafür werden wir aber voraussichtlich wiederum die Kindergartenplätze brauchen.

Die dringend erforderliche Sanierung der Kläranlage mit einem Volumen von 3,8 Mio. Euro wurde durch die Verwaltung ebenfalls einfach gestrichen. Damit kommt der Haushalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht wieder ein kleines Stück näher. Ob die Kosten in den Jahren 2027 oder später nicht deutlich höher sind als jetzt, ist eben dann ein Problem des nächsten Stadtrates. Mit der Verschiebung der Baumaßnahmen bleibt natürlich auch die Hochwassersicherung unsers Klärwerkes als weiteres Problem offen.

 

Nunmehr zum großen Thema Grundschule.

Letztes Jahr wurde für den Haushalt mit einer Belastung von rund 22 Mio. Euro bei einer Zuweisung von rund 12 Mio. Euro gerechnet. Nunmehr ist von Baukosten in Höhe von 19,3 Mio. Euro bei einer um rund 6 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro erhöhten Zuweisung auszugehen. Tatsächlich hoffen wir also 1 Jahr später auf Gesamtkosten von rund 37,2 Mio. Euro statt wie bisher auf 34,2 Mio. Euro.  Dies aber unter der Voraussetzung, dass die Baukosten binnen eines Jahres tatsächlich nur um 10% gestiegen sind. Unsere Frage, wer den Plan und damit die Baukosten für diese Grundschule bestellt und damit zu verantworten hat, ist bis heute nicht beantwortet. Wir wissen lediglich, dass es nicht der Bauausschuss war, wie von Altbürgermeister Franz Schedlbauer behauptet. Ebenso gibt es nach wie vor für das Gebiet noch immer keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Dafür aber immerhin schon eine neue Straße mit Abbiegespur und Fahrbahnteiler.

Es ist auch von Bedeutung was sonst noch einer Haushaltsgenehmigung geopfert wurde. Das ist unter anderem die Salzhalle für den Bauhof mit geplanten Kosten von 450.000 Euro. Diese würde aber nach den Aussagen der Bauhofmitarbeiter zwingend zur Sicherstellung des Winterdienstes gebraucht.

Ein weitaus größeres Problem stellt allerdings die Streichung des Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 aus der Haushaltsplanung bis zum Jahr 2025 dar. Dieses TLF würde nach der Verwaltungsvorlage haushaltsrelevante Kosten von 446.500 Euro verursachen. Die Feuerwehr Bogen benötigt dringend Ersatz für das 30 Jahre alte Fahrzeug. Für dieses gibt es laut Auskunft des Stadtratskollegen und Kreisbrandmeisters Klaus Kerscher keine Ersatzteile mehr. Die Lieferzeit für ein neues TLF beträgt 3 Jahre. Nach der derzeitigen Haushaltsplanung würde dieses dann voraussichtlich frühestens im Jahr 2027 oder eben später kommen. Ohne ein funktionierendes TLF ist unter Umständen die Erstbekämpfung eines Brandes nicht möglich. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und die Sachwerte der von einem Feuer Betroffenen haben. Der Brandschutz gehört jedoch zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Unseren Feuerwehrleuten ist mit schönen Worten über das Ehrenamt nicht wirklich geholfen. Wir Stadträte sind mitverantwortlich für ein funktionierendes Feuerwehrwesen. Hier sind die Grenzen der Haushaltsgestaltung eindeutig überschritten.

Dass, in der vorgelegten Haushaltssatzung vom 20.03.2023, die Erhöhung der Kreisumlage um rund 131.000 Euro noch nicht eingeplant ist, fällt bei den vorher geschilderten Sachverhalten kaum mehr ins Gewicht. Trotz aller Haushaltskosmetik haben wir dann nur noch eine freie Finanzspanne von rund 253.000 Euro.

Dieser Haushaltsplan des Jahres 2023 dokumentiert, genau wie der vorhergehende das Jahres 2022, den Stillstand in der Entwicklung unserer Stadt. Was ist tatsächlich in Bogen passiert in den letzten 3 Jahren? Wenig bis nichts und zwar nahezu in allen wichtigen Bereichen.

Der Haushalt einer Kommune ist immer auch das Spiegelbild ihrer Verwaltung.

Wenn wir nun über die letzten 3 Jahre die Ansätze im Investitionsprogramm der Stadt Bogen mit den daraus tatsächlich umgesetzten Maßnahmen vergleichen, kann kein Vertrauen in die dem Stadtrat vorgelegte Haushaltsplanung entstehen.

 

Aus den vorgenannten Gründen werde ich persönlich und meine gesamte Fraktion nach intensiver Besprechung der vorgelegten Haushaltssatzung diese ablehnen.

Am Ende meiner Ausführungen bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion für die Zusammenarbeit im Gremium. Dieser Dank gilt auch den Fachbereichsleitern und den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, verbunden mit der Bitte, die vorgetragene Kritik nicht an ihrer Person fest zu machen. Uns geht es nicht um die Personen, sondern ausschließlich um die Sachthemen.

 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Werner Länger