Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 1

Für die Aufstellung der PV-Freiflächenanlage ist die Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Das Grundstück Fl.Nr. 1959, Gem. Oberalteich ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Teilfläche, auf der die PV-Anlage errichtet werden soll, muss im Flächennutzungsplan als „SO PV“ dargestellt werden.

 

Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Verfahrens.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Bogen mit Deckblatt Nr. 62 für die Photovoltaik-Anlage „SO PV Mitterschida“.

 

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, ebenso ist ein Durchführungsvertrag zu schließen.