Sitzung: 01.03.2023 BSA/32/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Nach Billigung des Planentwurfs in der Fassung vom 01.03.2023 kann die öffentliche Auslegung erfolgen. Mit den Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag für die Folgekostenumlage zu schließen.
Beschluss:
Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Mit dem Investor ist ein Folgekostenvertrag zu schließen.