Sitzung: 01.03.2023 BSA/32/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
In der Sitzung am 23.03.2022 hat der Stadtrat der Stadt Bogen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „WA Albertstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn.
598,
598/3, 598/4, 598/7 und 599/1, Gem. Bogen mit einer Gesamtgröße von 5.981 qm.
Hier sollen 9 Baugrundstücke für Familien entstehen, geplant sind derzeit 3
Einzel- und 6 Doppelhäuser. Die max. GRZ wird mit 0,4, die GFZ mit 0,6
festgelegt. Es sollen max. 2-geschossige Gebäude erlaubt sein. Je Einzelhaus
sind 2 Wohnungen zulässig, je Doppelhaushälfte nur 1 Wohneinheit. Der
Flächennutzungsplan muss nicht angepasst werden, da der Bereich bereits als
Allgemeines Wohngebiet dargestellt ist.
Lt.
einer Anfrage aus 2021 beim Kreisbauamt befindet sich das Grundstück derzeit im
Außenbereich. Nachdem der Aufstellungsbeschluss im Jahr 2022 gefasst wurde und
die Fläche unterhalb der Grenze von 10.000 qm liegt, kann das Verfahren nach §
13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren) abgewickelt werden.
Das Planungsbüro hat nun einen Entwurf für die öffentliche Auslegung erstellt. Er enthält alle Festsetzungen und kann in der Fassung vom 01.03.2023 gebilligt werden.
Beschluss:
Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans „WA Albertstraße“ und billigt diesen.