Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Hörabach I“ befand sich vom 29.12.2022 bis 18.01.2023 in der beschränkten und verkürzten Auslegung. Beteiligt wurde der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege beim LRA Straubing-Bogen.

Es besteht nun Einverständnis mit der Abhandlung der Eingriffsregelung, dem Ausgleichsflächenkonzept und mit der Abhandlung des speziellen Artenschutzes.

 

Der erforderliche Grundbucheintrag zur Sicherung der Ausgleichsflächen wird nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger noch vor Rechtskraft des B-Plans erfolgen. Nach dessen Rechtskraft wird die Ausgleichsfläche an das Ökoflächenkataster gemeldet. Allerdings sind derzeit keine schriftlichen Meldungen mehr möglich, das Online-Verfahren ist noch nicht bereitgestellt. Die Meldungen werden daher momentan gesammelt.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch den Fachbereich Naturschutz- und Landschaftspflege beim Landratsamt Straubing-Bogen keine Bedenken mehr gegen den BPlan „SO PV Hörabach I“ bestehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausgleichsflächen nach Rechtskraft des BPlans an das Ökoflächenkataster zu melden.