Sitzung: 08.02.2023 SR/92/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Nachdem der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Kleinlintach-West bereits im Jahr 2022 gefasst wurde, kann das verkürzten Verfahren nach § 13b BauGB angewandt werden. Für den Entwurf in der Fassung vom 21.12.2022 kann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Einbeziehungssatzung Kleinlintach-West in der Fassung vom 21.12.2022 die Auslegung durchzuführen.