Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Nachdem der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Kleinlintach-West bereits im Jahr 2022 gefasst wurde, kann das verkürzten Verfahren nach § 13b BauGB angewandt werden. Für den Entwurf in der Fassung vom 21.12.2022 kann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Einbeziehungssatzung Kleinlintach-West in der Fassung vom 21.12.2022 die Auslegung durchzuführen.