Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Kleinlintach-West beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Fl.Nr. 1230, Gemarkung Oberalteich, die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist.

 

Das Grundstück liegt nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan im Außenbereich und grenzt an das Mischgebiet im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Kleinlintach an. Die Erschließung ist gesichert.

 

Auf dem Grundstück sollen drei Parzellen entstehen. Schon vor der Beantragung eines Aufstellungsbeschlusses für die Satzung wurden im Frühjahr 2022 mit Landratsamt, Regierung von Niederbayern und AELF zwei mögliche Varianten abgeklärt, wobei von allen die Variante mit drei Parzellen favorisiert wurde. Bei der zweiten Variante handelte es sich um 15 Parzellen im Planbereich, wofür die Aufstellung eines BPlans und eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich gewesen wäre. Der Investor hat sich für die einfache und weniger aufwändigere Variante entschieden.

 

Das Ing.Büro Christl hat nun einen Satzungsentwurf eingereicht. Für den Geltungsbereich wird in Anlehnung an die bestehende Einbeziehungssatzung Kleinlintach ebenfalls ein Mischgebiet festgesetzt. Es sollen maximal zwei Vollgeschosse zulässig sein. Da in der näheren Umgebung lediglich Satteldächer vorhanden sind, sollen hier mit Ausnahme der Nebengebäude auch nur Satteldächer zugelassen werden.

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Das ist möglich, weil der Aufstellungsbeschluss noch im Jahr 2022 erfolgte.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bogen hat Kenntnis vom Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 21.12.2022 und billigt diesen. Die Baugrenzen zwischen den Parzellen werden noch in die Einbeziehungssatzung Kleinlintach-West eingefügt.