Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Grundstückseigentümer von Fl.Nr. 1744, Gemarkung Degernbach, plant, auf einer Teilfläche des Grundstückes entlang der Autobahn auf einer Tiefe von 110 m eine Photovoltaikanlage zusammen mit einer Betreiberfirma zu errichten.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 37 für die Fl.Nr. 1744, Gemarkung Degernbach, für den Bereich einer Tiefe von 110 m von der Fahrbahnkante der Autobahn zu ändern. Die Fläche ist als Sondergebiet „SO Photovoltaik“ darzustellen.