Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Mit E-Mail vom 15.06.2016 wurde uns von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg, eine Bekanntmachung über die Auslegung von geänderten Plänen der vorgenannten Vorhaben an der Bundeswasserstraße Donau zugesandt. In der Bekanntmachung wurde auf die Fortschreibung der Planung im Einzelnen hingewiesen.

 

Hierzu erhalten Sie die Bekanntmachung, die in der Zeit vom 16.01.2017 bis 15.02.2017 öffentlich ausliegt. In den ersten 4 Seiten sind die Bereiche, die den Gemeindebereich der Stadt Bogen, wie den Polder Parkstetten-Reibersdorf und den Polder Sulzbach, betreffen.

 

Die Planänderungen betreffen im Gemeindebereich Bogen insbesondere Wegeanbindungen im Deichhinterweg, Optimierungen beim Neubau Schöpfwerk Alte Kinsach, Anpassung der Hochwasserschutzmauer und den Wegfall der mobilen Hochwasserschutzwand im Bereich Schöpfwerk Alte Kinsach, Anpassung der Überlaufstrecke beim Schöpfwerk Bogen-Land, Optimierung der Deichtrasse Deich Lenach, Schutzstreifen, hier Befahrbarkeit der Wege, Änderungen und Ergänzungen der Wegeanbindungen, Optimierung der Deichscharte ST 2125 im Bereich Deich Lenach, Siel Alte Kinsach, Richtigstellungen und Anpassungen am Standort Schöpfwerk Oberalteich, Flächenänderungen LBP-Maßnahme im Bereich Standort Schöpfwerk Oberalteich.

 


Beschluss:

 

In folgenden Punkten stimmt die Stadt Bogen der Änderung der Planunterlagen nicht zu:

 

Es ist geplant, die Überlaufstrecke zu vergrößern. Auf die von Seiten der Stadt vorgebrachten Bedenken bezüglich der Überlaufstrecke, insbesondere wegen der Gefährdung der Trinkwasserversorgung Stadt Bogen wird in keinster Weise eingegangen.

 

Laut Beilage 11 b wird der Hochwasserrückhalteraum Parkstetten-Reibersdorf kontrolliert geflutet. Die Überlaufstrecke wird mit einem aufgesetzten Deich ausgeführt, was unserer Meinung nach zu einer vorzeitigen Flutung des Rückhalteraumes gegenüber der bisherigen Deichsicherheit führt; d. h., dass der Polder einer gezielten Flutung ausgesetzt wird.

 

Dies wird nach wie vor von der Stadt nicht hingenommen. Zum anderen fehlen Hinweise oder Lösungsmöglichkeiten, um im Falle einer Überflutung die Trinkwassersicherheit der Stadt Bogen sicherzustellen.

 

In der Planänderung wird auch die Hochwasserfreilegung der Kläranlage Bogen nicht berücksichtigt. Die jetzige Kläranlage verfügt über keinen ausreichenden HW 100-Schutz mit Freibord. Dies wurde bereits bei der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen kritisiert, fand jedoch keinen Niederschlag in den Änderungsplanungen. Beim Anhörungstermin wurde behauptet, die Kläranlage Bogen wäre hochwasserfrei. Wir legen hier eine von der Stadt beauftragte Planung für die Hochwassersicherheit der Kläranlage Bogen bei, die beweist, dass hier von Seiten der RMD bzw. des Wasserwirtschaftsamtes bestehende Lücken völlig unberücksichtigt geblieben sind.