Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

In der Sitzung am 28.09.2022 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss für das Bauvorhaben am Stadtplatz 5 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zusätzlich hat er dem Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes zugestimmt.

 

Nachdem in der Stellplatzsatzung keine Fälligkeitsfrist festgesetzt ist, wird eine Rechtsgrundlage für den Ablösevertrag in Bezug auf die Zahlungsfrist benötigt. Diese Frist soll festgelegt werden auf drei Monate nach erteilter Baugenehmigung. Dabei handelt es sich um eine allgemein gängige Frist, die in Stellplatzsatzungen anderer Kommunen so festgesetzt ist.

 

Diese Zahlungsfrist gilt nur für diesen aktuellen Fall und für das Bauvorhaben Stadtplatz 5. Um weitere Einzelbeschlüsse in anderen Fällen zu vermeiden, sollte auf jeden Fall zeitnah die Stellplatzsatzung entsprechend angepasst werden.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Zahlungsfrist im Stellplatz-Ablösevertrag zum Bauvorhaben am Stadtplatz 5 „Nutzungsänderung im 1. und 2. OG sowie Dachgeschossausbau zur Wohnnutzung“ auf drei Monate nach erteilter Baugenehmigung festzulegen. Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Stellplatzsatzung entsprechend anzupassen.