Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Das Architekturbüro Heigl, Elsa-Brändström-Str. 3, 94327 Bogen hat im Anschluss an den Änderungsbeschluss einen billigungsreifen Entwurf eingereicht, in dem alle relevanten Änderungen nachvollziehbar dargestellt sind. Im Lageplan ist deutlich erkennbar, dass die Fl.Nr. 1542/2, Gemarkung Bogenberg in den im Zusammenhang bebauten Ortsteile, bzw. in den Bereich der seit 10.12.2008 geltenden Satzung einbezogen wird.

 

Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 BauGB, also im vereinfachten Verfahren, durchgeführt. Dies ist damit zu begründen, dass bereits eine rechtskräftige Satzung besteht und sich das Grundstück der Antragsteller direkt an die bestehende Bebauung anschließt. Es erfolgen keine wesentlichen Änderungen, die die Grundzüge der Planung berühren würden. Somit kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch von einer Umweltprüfung abgesehen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den durch das Architekturbüro Heigl vorgelegten Satzungsentwurf vom 27.07.2022 zu billigen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklung beschließt, den vom Architekturbüro Heigl in Bogen vorgelegten Satzungsentwurf zu billigen.