Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.04.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Pfelling Mitte“ beschlossen. Mit dieser Satzung soll das Grundstück Fl.Nr. 250/2 in das direkt angrenzende Dorfgebiet integriert werden.

 

Der Eigentümer des Grundstücks plant die Errichtung eines Wohngebäudes, das er auch selbst bewohnen möchte. An der Westseite des Grundstücks befindet sich ein kaum genutzter Sportplatz. Aufgrund evtl. auftretender Emissionen sollten daher im Bauantrag entsprechende Maßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) auferlegt werden. Sollte das Grundstück später verkauft werden, wäre im Kaufvertrag bereits festzuhalten, dass möglicher auftretender Lärm vom Sportplatz zu dulden ist.