Sitzung: 30.11.2016 SR/08/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Anwesend: 19
Über diesen Punkt wurde extra abgestimmt.
Beschluss:
Die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird unter Einarbeitung der vorgefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen. Die Satzung darf erst nach Vorliegen der Grunddienstbarkeit in Kraft gesetzt werden.