Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Anwesend: 19

Über diesen Punkt wurde extra abgestimmt.


Beschluss:

 

Die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird unter Einarbeitung der vorgefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen. Die Satzung darf erst nach Vorliegen der Grunddienstbarkeit in Kraft gesetzt werden.