Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Vollzug der Gemeindeordnung Art. 18 GO - Erledigung der Anfragen aus den Bürgerversammlungen 2022.

 

In der Anlage sind sämtliche Anfragen aus den Bürgerversammlungen 2022 in den einzelnen Ortsteilen enthalten.

 

Unter dem Abschnitt „Behandlungsvermerke“ wurden – soweit notwendig – seitens der Verwaltung die einzelnen Fragen behandelt bzw. an die zuständigen Gremien weitergeleitet.

 

Anfragen, die seitens der Ersten Bürgermeisterin abschließend in den Bürgerversammlungen beantwortet werden konnten, werden nicht weiterverfolgt.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass er mit der Erledigung der Wünsche und Anfragen aus den Bürgerversammlungen 2022 in der vorgelegten Form einverstanden ist.