Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Die Festsetzungen bezüglich der Pflege der Ausgleichsfläche sind wie folgt zu ergänzen:

 

-       Es handelt sich um eine 2-schürige Wiese

1. Schnitt – 15. Juni bis 15. Juli

2. Schnitt – 1. September bis 30 September

      -    Kein Einsatz von Düngern und Pestiziden

 

Mit dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dies ist in die Festsetzungen mit aufzunehmen. Im Freiflächengestaltungsplan sind Aussagen zur Oberflächenbefestigung darzustellen. Für die Ausgleichsfläche von 419 m² ist eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern und der Stadt Bogen einzutragen. Die Satzung darf erst nach Vorliegen dieser Dienstbarkeit in Kraft gesetzt werden.