Sitzung: 30.11.2016 SR/08/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Der unter Punkt 2.8 „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ des Bebauungsplanentwurfes festgesetzte Schallleistungspegel ist nach Punkt 1.5 der planungsrechtlichen Festsetzungen einzufügen.