Sitzung: 01.06.2022 SR/81/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Das Landratsamt
Straubing-Bogen gab vor, dass die Regierung von Niederbayern bei den
Defizitverträgen mit den Kindergartenträgern darauf besteht, dass es eine
80/20-Regelung pro Jahr gibt. Das heißt, der jeweilige Kindergartenträger hat
20% des Defizits zu tragen.
In der Stadt Bogen
ist die Situation so, dass die kirchlichen Träger St. Florian und St. Peter
& Paul eine 90/10-Regelung mit der Stadt haben. Nachdem diese beiden
Einrichtungen Eigentümer des Grundes und der Gebäulichkeiten sind, gilt die
Vermutung, dass sie den Kindergartenbetrieb wirtschaftlich führen und leiten.
Es wird somit vorausgesetzt, dass ein Eigeninteresse hinsichtlich einer
wirtschaftlichen Betriebsführung gegeben ist.
Bei den BRK
Kindergärten besteht derzeit eine 100%ige Kostenübernahme.
Nach Rücksprache
mit der Rechtsaufsicht, kann die 90/10-Regelung bei den kirchlichen Trägern
beibehalten werden.
Die Regelung mit
dem BRK muss auf eine 80/20-Regelung geändert werden.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, dass eine Betriebsträgeränderungsvereinbarung mit dem
BRK wie folgt
geschlossen wird:
Die
Defizitübernahme wird mit 80 % für die Stadt Bogen und 20 % für das BRK
geregelt.
Dies gilt erstmals
für das neue Kindergartenjahr ab 09/2022.
Die kirchlichen
Träger bleiben weiterhin bei der 90/10-Regelung.