Sitzung: 01.06.2022 SR/81/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Beschluss:
A 33 / 55 Flächensparende Bauweise und Vermeidung von Flächenversiegelung
Aufgrund der Nutzung als Gewerbegebiet wird die
formulierte Reduzierung als zu weitgehend betrachtet, da für verschiedene
betriebliche Abläufe eine Vollversiegelung erforderlich sein kann.
A55
alternativ zugelassene Ableitung von Oberflächenwasser in Grünflächen
An der Formulierung wird festgehalten;
B
Grünordnung/ Artenschutz/ Bodenschutz/ naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die
Anregungen und Hinweis werden zur Kenntnis genommen. Die Grünordnung und die
Eingriffsbilanzierung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Es
besteht von Seiten der UNB Einverständnis mit den vorgenommenen
grünordnerischen Festsetzungen und der Ausgleichsflächenplanung.
Es
besteht kein weiterer Handlungsbedarf in der Bauleitplanung
C Wasserhaushalt
Abflachung des Grabens und Anrechnung an den
Retentionsraum;
Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis
genommen; An den, mit dem WWA und LRA abgestimmten, Berechnung und Ausführungen
des Retentionsraumes wird nichts mehr verändert; an der Planung wird
festgehalten;
D Ressourcenschonung/ Abfallwirtschaft/
Energieversorgung:
D6 – D30
Die Anforderungen sind gesetzliche Vorgabe und
zusammen mit dem Gesetz für erneuerbare Energien EEG einzuhalten. Weitergehende
Vorgaben werden nicht für erforderlich gehalten.
Die Anregungen übersteigen den Regelungsgehalt des
Bebauungsplanes.